[ Ed -5.9.2004: Angeregt durch die Verbraucherinitiative "FoodWatch" (Berlin) habe auch ich heute als Editor der "BSE Page" in einer E-Mail an die EU-Kommission auf die gentechnische Problematik bei der anstehenden Regelung des Saatguts hingewiesen, die im folgenden dokumentiert wird.Hintergrund: Am kommenden Mittwoch, 8. September 2004, will EU- Umweltkommissarin Margot Wallström von der EU-Kommission einen Vorschlag zur Kennzeichnung von Saatgut absegnen lassen. Dieser sieht unter anderem vor, daß sowohl bei Mais als auch bei Raps Verunreinigungen von herkömmlichem Saatgut mit gentechnisch modifizierten Organismen (GMO) oder Teilen davon bis zu einem Grenzwert von 0,3 % zulässig seien. Obwohl die Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger das eindeutig nicht will.
Kurz vor der Neubesetzung der Kommission im November 2004 soll hier noch eine Regelung durchgedrückt werden, die danach nur noch sehr schwer zu kippen wäre. Es gilt, die Kommissions- Mitglieder davon zu überzeugen, daß eine derart wichtige und weitreichende Entscheidung nicht mehr von der jetzt scheidenden Kommission getroffen werden sollte. ]
An die
Erupäische Kommission zu Händen von
Europäische Saatgutrichtlinie
- Romano Prodi (amtierender Kommissionspräsident),
- Margot Wallström (amtierende Kommissarin für Umwelt + designierte Vizepräsidentin der Kommission),
- Markos Kyprianou (designierter Kommissar für Verbraucherschutz),
- Stavros Dimas (designierter Kommissar für Umwelt + amtierender Kommissar für Soziales).
Sehr geehrte Damen und Herren der EU-Kommission,
die Diskussion um die künftige Europäische Saatgutrichtlinie wird sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene geführt.
Derzeit gibt es einen Vorschlag der gegenwärtig amtierenden EU-Kommission, der vorsieht, daß künftig eine Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch modifizierten Sorten bzw. Organismen (GMOs) bis zu Grenzwerten von 0,3 bis 0,7 Prozent zulässig sein soll.
Dagegen haben sich verschiedene europäische Regierungen sowie Parlamente ausgesprochen, so auch der Deutsche Bundestag. Sie sind für die absolute Reinhaltung von herkömmlich erzeugtem Saatgut vor GMOs. Deshalb muß die ultimative Richtschnur die Nachweisgrenze sein, die derzeit bei 0,1 Prozent liegt sich aber demnächst weiter nach unten verbessern wird.
Auch mehr als 300 verschiedene europäische Bürger-Organisationen fordern, daß die Nachweisgrenze von GMOs nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft/Technik (state of the art) für alle herkömmlichen Saatgutsorten als Zulassungsmaßstab gilt.
Das Recht auf wirkliche (real) Wahlfreiheit ist ein absolutes Grundrecht aller Verbraucher und Voraussetzung für souveräne Kaufentscheidungen. Ohne diese Wahlfreiheit und eindeutige Produkt-Informationen können mündige Verbraucher ihre Funktion als "Schiedsrichter" im Marktgeschehen nicht wahrnehmen.
Ich möchte mich auch in Zukunft immer darauf verlassen können, daß Produkte, die keine GMO-Kennzeichnung tragen, auch tatsächlich nicht gentechnisch verändert sind. Der vorliegende Kommissionsvorschlag bedeutet aber, daß bereits bei der Aussaat von nicht gentechnisch veränderten Sorten ein GMO-Anteil von 30 bis 70 Quadratmetern pro Hektar enthalten sein könnte. Und dadurch würden die Unterscheidbarkeit und die Auswahl zwischen herkömmlichen Produkten und solchen, bei denen Gentechnik eingesetzt wurde, deutlich verschlechtert und auf lange Sicht vielleicht sogar unmöglich gemacht.
Zudem wären alle Konzepte von "Koexistenz" zwischen gentechnischer und Gentechnik-freier Landwirtschaft und Lebensmittel-Produktion auf Dauer hinfällig. Dies widerspräche sowohl dem geäußerten Willen der amtierenden Kommission als auch dem in allen Meinungsumfragen ermittelten Willen der überdeutlichen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Europas!
Eine strikte und maximale Trennung von herkömmlichem und gentechnisch modifiziertem Saatgut muß deshalb bereits in den Zulassungs- Anforderungen für das Saatgut auf EU-Ebene geregelt sein!
Es ist Ihre vordringliche Aufgabe, den Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas zu dienen. Sorgen Sie dafür, das Prinzip der Wahlfreiheit und Konsumenten-Souveränität in allen Lebensbereichen durchzusetzen. Dies ist ein essentieller Schritt hin zu einem Europa der Bürger.
Wenn Ihnen dies bei Nahrungsmitteln nicht gelingt oder Ihnen der Wille dazu fehlt, so sind Sie an Ihrer Aufgabe gescheitert.
Mit freundlichen Grüßen
--
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Dittberner
Editor of the "BSE-Page" (since 1993) at: http://bse.khd-research.net/
Ansinnen der GenTech-Industrie vorerst abgewehrt
8.9.2004 (khd/info-radio). Die EU-Kommission vertagte heute die Entscheidung über das Gen-Saatgut. Wann nun über die Richtlinie entschieden werden soll, wurde heute nicht bekannt. Auch das Europa- Parlament hatte verlangt, daß die Entscheidung erst von der neuen Kommision, deren Amtszeit im November 2004 beginnt, getroffen werden soll.Höchst erstaunlich ist an dem gesamten Vorgang, daß sich gerade die Schwedin Margot Wallström mit ihrem GenTech-Industrie- freundlichen Vorschlag profilieren wollte, obwohl die Konsumenten keinerlei Vorteil von der GenTech-Nahrung haben. Denn eigentlich müßte für eine Umweltkommissarin ein solcher Vorschlag tabu sein. Also muß der Druck der Industrie-Lobby enorm gewesen sein.
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